Ab dem 21. Juli 2016 sind Inhaber von Diplomaten- und Sonderpässen aus Kuwait
von der Visumpflicht ausgenommen, das sind:
- Inhaber von Diplomaten- und Sonderpässen, für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe für Aufenthalte bis 90 Tage, ohne Erwerbstätigkeit;
- Inhaber von Diplomaten- und Sonderpässen, welche zwecks Funktionsübernahme für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in die Schweiz reisen.
Der aktualisierte Anhang 1, Liste 1 zum Visahandbuch I mit SEM Ergänzungen ist ab dem 21. Juli 2016 auf unserer Internetseite verfügbar.